Verfahrensbeistand Bremen
Das Familiengericht bestellt in sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Verfahren nach § 158 FamFG den betroffenen Kindern regelmäßig einen Verfahrensbeistand. Aufgabe des gerichtlich bestellten Verfahrenbeistands ist es, das Interesse des Kindes festzustellen und im Gerichtsverfahren zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand muss dabei das Kind über den Gegenstand, den Ablauf und den möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise informieren. Außerdem kann das Familiengericht den Verfahrensbeistand beauftragen, auch Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie dabei mitzuwirken, eine einvernehmliche Regelung zu erzielen.
In der Regel führt der Verfahrensbeistand ein oder auch mehrere Gespräche mit dem Kind, den Eltern und, je nach den Umständen, mit weiteren Bezugspersonen. Zudem begleitet der Verfahrensbeistand das Kind bei der Anhöhrung sowie während des Gerichtsverfahrens.
Rechtsanwältin und Fachanwältin Frau Kaja Woltmann-Becke übernimmt die Verfahrensbeistandschaften für Familiengerichte in Bremen und Umgebung.
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Wie arbeitet ein Verfahrensbeistand?
Der Verfahrensbeistand tritt in persönlichen Kontakt mit dem Kind oder Jugendlichen und ist bestrebt, eine Beziehung zu ihm herzustellen.
Er macht sich einen Eindruck von der Lebenssituation des Kindes, erarbeitet gemeinsam mit ihm dessen Interessen und teilt diese dem Gericht mit. Er begleitet das Kind zur Anhörung und nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil.
Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens bespricht der verfahrensbeistand mit dem Kind oder Jugendlichen und sie entscheiden gemeinsam, ob dieses tragfähig ist.
Was ist der BVEB?
Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V. (BVEB) ist eine bundesweite Organisation, die im Februar 2000 gegründet wurde. Ihre Mitglieder sind insbesondere tätige Verfahrensbeistände, aber auch Wissenschaftler und Institutionen.
In der Präambel der Satzung verpflichten sich die Mitglieder, dass sie die eigenständigen und wohlverstandenen Interessen von Kindern und Jugendlichen respektieren und diese parteilich und unabhängig vertreten.
Der BVEB setzt sich dafür ein, dass Verfahrensbeistandschaften qualifiziert durchgeführt werden. Dafür wurden fachliche Standards entwickelt, die ständig fotgeschrieben werden.
Kontakt:
Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche e.V. (BVEB)
Grillparzerstraße 17
12163 Berlin
Tel: +49 (0) 30 78892057
Fax: +49 (0) 30 7889604
Kaja Woltmann-Becke