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Anwalt Erbrecht Bremen

Becke & Partner
Erbrecht
 

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Bremen

Der Tod eines geliebten Menschen und die damit verbundene Auseinandersetzung mit seinem Erbe können starke Gefühle der Trauer und des Abschieds hervorrufen. Gleichzeitig kann das Erben von Vermögen, Erinnerungsstücken auch Freude und Dankbarkeit für die erhaltenen Güter auslösen. Manchmal entstehen aber auch tiefe Verletzungen, Enttäuschung und Unverständnis über die Regelungen des Erblassers. Insbesondere, wenn jemand vom Erblasser benachteiligt oder gänzlich übergangen wurde.

Rechtliche Orientierung und Unterstützung sind bei der Auseinandersetzung des Erbes, der Auslegung der letztwilligen Verfügung und der Geltendmachung eigener Rechte wichtig. Dies kann Herr Rechtsanwalt Becke aufgrund jahrelanger Erfahrung und seines Tätigkeitsschwerpunktes im Erbrecht leisten.

Unsere Kompetenzen im Erbrecht:

  • Erbauseinandersetzung/Testamentsvollstreckung

  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • Durchführung von Erbscheinsverfahren

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen

  • Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Wo ist das Erbrecht geregelt?

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) das Erbrecht. Es gibt verschiedene Arten von Erbschaften, wie die gesetzliche Erbfolge , die testamentarische Erbfolge und die Erbfolge durch Erbvertrag . Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben in einer bestimmten Reihenfolge bestimmt, die auf der Verwandtschaft zum Erblasser basiert. Bei der testamentarischen Erbfolge und der Erbfolge durch Erbvertrag kann der Erblasser seine Erben selbst bestimmen. Erbrechtliche Regelungen finden sich aber auch im Steuerrecht, Verfassungsrecht und im Familienrecht.

Kann ich ein Testament selbst verfassen?

Häufig werden Testamente vom Erblasser oder den beiden Eheleuten/Lebenspartnern selbst verfasst. Dies ist grundsätzlich bei Einhaltung der Formvorschriften auch wirksam. Diese Testamente sind jedoch regelmäßig auslegungsbedürftig und es gibt dazu mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung mit teilweise auf den ersten Blick überraschenden Ergebnissen. Es ist also nicht so einfach, den „letzten Willen“ wirklich so eindeutig zu formulieren, dass nicht im Nachhinein Streit über die Auslegung entsteht. Diese Rechtsprechung sollte man kennen, bestenfalls schon bei Erstellung des Testaments.

Was ist der Pflichtteil?

Ein wichtiger Aspekt des Erbrechts ist der Pflichtteil . Dies ist der Teil des Erbes, der bestimmten Erben, wie Ehegatten und Kindern, gesetzlich zusteht, auch wenn der Erblasser sie in seinem Testament übergangen hat. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch auf den Pflichtteil ist ein verfassungsrechtlich gebotener Anspruch auf Teilhabe und kann nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen entzogen werden. Liegt ein Gemeinschaftliches Testament vor, muss vor Geltendmachung des Pflichtteils geprüft werden, ob es eine einschlägige sog. „Strafklausel“ enthält.

Wenn ich Erbe bin, kann ich trotzdem Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Wenn das Erbe belastet ist, z.B. mit der Anordnung eines Nacherben oder einem Vermächtnis, kann ich das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Das Gesetz sieht dafür eine recht kurze Frist von 6 Wochen ab Kenntnis von „Anfall und Grund“ vor. Hier ist dringend eine zeitnahe rechtliche Beratung geboten.

Muss ich auf das Erbe Steuern bezahlen?

In Deutschland wird auf Erbschaften eine Steuer erhoben, deren Höhe von der Höhe des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser abhängt.